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Wohnen
Wohnen
Die Fortschreibung des Mietspiegels für nicht preisgebundenen Wohnraum erfolgt durch den Landkreis Altenkirchen. Die letzte Änderung war am 01.07.2014.
Der Mietspiegel soll Mietern und Vermietern die Möglichkeit geben, im Rahmen ortsüblicher Mieten in eigener Verantwortung eine für beide Teile angemessene Miete zu vereinbaren. Hierbei ist der Mietspiegel nicht als Mietpreisfestsetzung zu verstehen, sondern weist Richtwerte aus, an denen sich die beteiligten Vertragsparteien/Interessengruppen orientieren sollen. Er gilt nur für freifinanzierte, nicht preisgebundene Wohnungen, nicht für die mit öffentlichen Mitteln errichteten Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus oder für gewerblich/teilgewerblich genutzte Objekte. Bei den ausgewiesenen Mietsätzen handelt es sich um die sogenannte Kaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat.
Den derzeitigen Mietspiegel können Sie hier herunterladen. Selbstverständlich erhalten Sie den Mietspiegel auch auf Anfrage vor Ort im Bürgerbüro.
Auskünfte über die Auslegung und Anwendung des Mietspiegels erhalten Sie außerdem bei folgenden Stellen:
- Mieterbund Mittelrhein e.V.
Markenbildchenweg 15, 56068 Koblenz
Tel. 0261 15096, www.mieterbund-mittelrhein.de (nur für Mitglieder)
- Haus- und Grundeigentümerverein im Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis e.V. Strötherweg 38, 57567 Daaden
Tel. 02743 4982, www.hausundgrund-ak-ww.de (nur für Mitglieder)
- Kreisverwaltung
Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen
Tel. 02681 81-0, www.kreis-altenkirchen.de
Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Stellen nur beratend tätig sein können. Sie können zur Festlegung einer Miete keine verbindlichen Aussagen treffen und insbesondere keine Mietfestsetzungen vornehmen.