Zusammenführung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain


Zusammenführung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

Ein Einzelhandelskonzept (EHK) dient zur Steuerung der Entwicklung des großflächigen Einzelhandels gemäß den Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes IV (LEP IV). Es ist demnach insbesondere bei der kommunalen Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Die Einzelhandelsentwicklung unterliegt bundesweit einer deutlichen Dynamik mit erheblichen Auswirkungen auf kommunale Strukturen und Funktionen. Diese Wirkungen sind auch in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zu erkennen: Veränderte Rahmenbedingungen auf der Angebotsseite (z. B. anhaltende Konzentrationsprozesse, Entwicklung neuer Betriebstypen und des Online-Handels, steigende Standortanforderungen) und der Nachfrageseite (z. B. demografischer Wandel, Individualisierungsprozesse, Änderungen im Konsumverhalten) äußern sich in Zentren wie denen der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain in Form von Betriebsaufgaben kleinerer, inhabergeführter Geschäfte einerseits und Einzelhandelsansiedlungen bzw. -verlagerungen von meist flächenintensiven, filialisierten Betrieben andererseits. Den größtenteils betriebswirtschaftlich bedingten Entwicklungen stehen landesplanerische und städtebauliche Zielvorstellungen auf Basis gesetzlicher Grundlagen verschiedener räumlicher Ebenen und politischer Beschlüsse gegenüber, die mit den Vorstellungen der Einzelhandelsunternehmen sowie der Investoren in Einklang zu bringen sind.

Gemäß LEP IV sind großflächige Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten nur in städtebaulich integrierten Bereichen, das heißt in Innenstädten und Stadt- sowie Stadtteilzentren zulässig. Diese städtebaulich integrierten Bereiche („zentrale Versorgungsbereiche“ im Sinne des Baugesetzbuches) sind von den Gemeinden in Abstimmung mit der Regionalplanung verbindlich festzulegen und zu begründen. Diese Regelungen müssen auch eine Liste innenstadtrelevanter und nicht innenstadtrelevanter Sortimente umfassen.

Die Ansiedlung und Erweiterung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit nicht innenstadtrelevanten Sortimenten ist auch an Ergänzungsstandorten der zentralen Orte zulässig. Diese sind ebenfalls von den Gemeinden in Abstimmung mit der Regionalplanung festzulegen und zu begründen.

Zum 1. Januar 2017 sind die beiden ehemals selbstständigen Verbandsgemeinden Betzdorf und Gebhardshain freiwillig zur Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain fusioniert. Bereits in den Jahren 2012 (Betzdorf) und 2013 (Gebhardshain) wurden im Auftrag der beiden damals selbstständigen Verbandsgemeinden jeweils kommunale Einzelhandelskonzepte erarbeitet. Die Anforderungen des LEP IV zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels werden mit dem aktuell vorliegenden Einzelhandelskonzept (Fortschreibung und Zusammenführung) der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain erfüllt.

Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zu sichern und dauerhaft zu stärken, stellt das vorliegende Einzelhandelskonzept Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente primär für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung sowie Grundlagen für die Beratung von Projektentwicklern, Investoren und Immobilieneigentümern zur Verfügung. Zudem enthält das Einzelhandelskonzept auch Inhalte und Empfehlungen, die für weitere Adressaten von Interesse sein können: die Wirtschaftsförderung, die örtliche Händlergemeinschaft sowie die Bürger aus Kunden- und Besucherperspektive.

Im Folgenden können Sie hier das Konzept als PDF-Datei laden.