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Förderung von Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen
Förderung von Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen
Am 19.11.2024 ist die Richtlinie des Kreises Altenkirchen zur Förderung von Batteriespeichern in Kraft getreten. Gemäß § 6 Abs. 1 wird dort eine Kummulierung (Kombination) mit anderen Förderprogrammen ausgeschlossen. Das Förderprogramm der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain soll daher – vorbehaltlich des noch ausstehenden politischen Beschlusses – aufgehoben werden. Interessierte werden gebeten ab sofort das Förderprogramm des Kreises zu nutzen.
Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain hat die Richtlinie für die Förderung von energieerzeugenden Anlagen angepasst und fördert ab sofort die Einrichtung von festinstallierten Batteriespeicher in Kombination mit einer an das Verteilernetz angeschlossenen Photovoltaikanlage. Antragsberechtigt sind alle Privathaushalte mit selbstgenutztem Wohnraum, sowie Eigentümer von Wohnungen und Wohngebäuden innerhalb des Verbandsgemeindegebietes. Die Anlage muss eine Mindestspeicherkapazität von 3 kWh aufweisen. Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Bruttoinvestitionskosten gewährt. Die Förderhöhe Beträgt 100,00 € je volle kWh Speicherkapazität, jedoch maximal 500,00 €, jeweils bezogen auf einen Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, bzw. bei einer bestehenden Anlage auf die Nachrüstung des Batteriespeichers.
Die Förderung gilt nicht in Verbindung mit steckerfertigen PV-Anlagen (s.g. Balkonkraftwerke).
Die Antragsstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Anschaffung und Inbetriebnahme des Fördergegenstandes erfolgen. Die vollständigen Förderrichtlinien und den Antragsvordruck erhalten Sie rechts unter "Downloads".
Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie hier.