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Die Gefahrenabwehrverordung der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain trifft zahlreiche Regelungen zum Zusammenleben vor Ort.
Auch am Hauptverwaltungsstandort Betzdorf gehen regelmäßig zahlreiche Beschwerden im Bereich der Ordnungsverwaltung ein. Ob es nun das Anleingebot für Hunde betrifft oder dass der Nachbar nicht ordentlich gekehrt hat, einige dieser Beschwerden oder Probleme lassen sich durch Bundes- oder Landesrecht kaum lösen.
Der Kommunen ist die Möglichkeit gegeben, in vielen dieser Bereiche Rechtssicherheit zu schaffen und das öffentliche Leben vor Ort konkret und in Abstimmung auf die kommunalen Gegebenheiten zu gestalten. Im Bereich der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain ist dies durch die Gefahrenabwehrverordnung vom 22. Mai 2018 geschehen.
Neben den Vorschriften über Verschmutzungen, Anleingebot für Hund, Verteilen von Flugblättern, und vielem mehr (§ 2) wird dort auch das entsprechende Bußgeld bei Verstoß gegen diese Vorschriften geregelt (§ 5).
Wie bei so vielem gilt jedoch auch beim Umgang mit den Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung, dass Einsicht, Vorsicht und Rücksicht das Eingreifen der Gefahrenabwehrverordnung nicht erforderlich machen.