- Bürgernah
- Aktuelles
- Amtliche Bekanntmachungen
- Pressemitteilungen
- IT-Support
- Ehrungen und Ernennungen bei der Verbandsgemeindewehr (2. Teil)
- Ehrenzeichen für Josef Kipping
- Ehrungen und Ernennungen FFW Teil 1
- Luftreiniger
- Smart Boards
- Neue Homepage VG
- Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain stattet Grundschulen mit CO2-Ampeln aus
- Fahraufträge für den Bürgerbus werden künftig flexibler aufgenommen
- Hundekot
- Mittagessen für Martin-Luther-Grundschule Betzdorf gleich doppelt zertifiziert
- Joachim Brenner als hauptamtlicher Beigeordneter vereidigt
- Bund fördert Beitrag der VG zum Klimaschutz
- Bürgerbüro informiert
- Neues Spielgerät für die Martin-Luther-Grundschule in Betzdorf
- LED-Flutlichtanlage am Hybridrasenplatz in Elkenroth
- Bis zum Sommer 2023 saniert die Stadt Betzdorf die Flutlichtbeleuchtung im Stadion „Auf dem Bühl“-1
- Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag
- Alt VG-Betzdorf wird zur „Gigabit-Hochburg“ – Ausbau Glasfasernetz startet in 2024-1
- Versetzung in den Ruhestand von Herrn Bürgermeister Bernd Brato
- Kommunaler Vollzugsdienst in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain neu aufgestellt
- Grube Bindweide – Verschiebung der Saisoneröffnung 2024
- Der Barbaraturm ist endlich komplett
- Saisoneröffnung Grube Bindweide
- Urlaubszeit
- Amtseinführung BGM und Rat
- Baustelle an Scheuerfelder GS
- Baustelle an Gebhardshainer GS
- Baustelle an der Brucher GS
- Neue Öffnungszeiten
- Schmuck- und Mineralienbörse
- Führungskräfte FW bilden sich fort
- Kino Grube Bindweide
- Fazit Schmuck- und Mineralienbörse 2024
- Spuk in der Grube
- Führungskräfte der VG-Feuerwehr besuchen DLRG-Ortsgruppe Betzdorf-Kirchen
- Landrat ehrt verdiente Feuerwehrkameraden
- Fotoführung Grube Bindweide
- Der neues Hannes ist da
- Gedenken Reichsprogromnacht
- Neue Öffnungszeiten-1
- Prüfung Jugendflamme
- Soziales Projekt der Jugenfeuerwehr Steinebach
- Gedenken Volkstrauertag
- Feuerwehr stellt sich neu auf
- Vorsitzender des Kreisseniorenbeirats
- Ehrenamt? Mit Sicherheit
- Neue Niederlassung der Control System Engineering in Wallmenroth
- Adventsfeier St. Josef
- Nikolaus in Betzdorf
- Schließung der Rathäuser
- Weihnachtssingen XXXL
- Betzdorfer Weihnachtsmärktchen
- Ehrenbürger von Nauroth
- Weihnachtssingen XXXL-1
- Sternsinger
- Neujahrsempfang 2025
- Fragen um den WkB
- Grundsteuer 2025
- Druidensteig erhält Prädikat
- Feuerwehrkleidung
- Neue Zelte für die Jugendfeuerwehr
- Briefwahlunterlagen
- Altweiber
- Einführung Front Desk
- VHS Programmheft
- Heilung in der Grube
- Kommunale Wärmeplanung
- Bilanz der Feuerwehr
- Warntag in der VGBG
- Transparenz im Haushaltsplan
- Auf der Walz
- Heilstollentherapie
- Neurologie an der Sieg
- Aktuelles zur E-Rechnung
- Netzwerk Digitale Dörfer RLP 2025/2026
- Saisonstart 2025 Grube Bindweide
- Saisonstart 2025
- Neue Fälligkeiten
- Austauschschüler zu Besuch in Betzdorf
- Betriebsbesuch Solawi
- Grubenstart
- Saison in Steinebach eröffnet
- Hannes 2025
- Mitteilungsblatt
- Baustelleninfo
- Stellenangebote & Bewerberportal
- Bewerberportal für die "Allgemeine Verwaltung einschließlich der kommunalen Betriebe"
- Bewerberportal für den Bereich "Kindertagesstätten und Schulen"
- Bewerberportal für Stellenausschreibungen der Ortsgemeinden und der Stadt Betzdorf
- Bewerberportal für die Ausbildung bei der Verbandsgemeinde Betzodorf-Gebhardshain
- Alles Wissenswerte für die erfolgreiche Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen sowie über unser Stellenausschreibungsverfahren
- Ausschreibungen
- Digitale Ratssitzungen
- Ratsinfo
- Gemeinden
- Ortsgemeinde Alsdorf
- Stadt Betzdorf
- Ortsbezirk Dauersberg
- Ortsgemeinde Dickendorf
- Ortsgemeinde Elben
- Ortsgemeinde Elkenroth
- Ortsgemeinde Fensdorf
- Ortsgemeinde Gebhardshain
- Ortsgemeinde Grünebach
- Ortsgemeinde Kausen
- Ortsgemeinde Malberg
- Ortsgemeinde Molzhain
- Ortsgemeinde Nauroth
- Ortsgemeinde Rosenheim
- Ortsgemeinde Scheuerfeld
- Ortsgemeinde Steinebach
- Ortsgemeinde Steineroth
- Ortsgemeinde Wallmenroth
- Satzungen
- Verwaltung
- Ergebnisse Wahlen 2024
- Wahlen
- Aktuelles
- Servicestark
- Lebenswert
- Bildung & Betreuung
- Ehrenamt & Vereine
- Verkehr & Mobilität
- Wohnen & Bauen
- Wirtschaft
- Sicherheit & Ordnung
- Sicherheit & Ordnung
- Ärger mit den Nachbarn
- Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum
- Hochwasser- und Katastrophenschutz
- Leinenzwang und Hundekot
- Werbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Die wichtigsten Regelungen zum Lärmschutz
- Schneeräumung, Straßensäuberung, Streupflicht
- Brauchtumsveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Sondernutzung
- Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
- Die Gefahrenabwehrverordung der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
- Brand-und Katastrophenschutz
- Sicherheit & Ordnung
- Gesundheit & Versorgung
- Umwelt & Klima
- Umweltschutz
- Klimaschutz
- Klimafolgenanpassung
- Energiespartipps
- Energiespartipps PV
- Kommunaler Klimapakt
- Hochwasser- & Starkregenvorsorge
- Sehenswert
- Bemerkenswert
Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
Leistungsbeschreibung
Eheleute können die eigene Namensführung in der Ehe gestalten.
Folgende Namenserklärungen kommen, sofern für die Eheleute deutsches Personalstatut gilt, in Betracht:
- Ehenamensbestimmung (auch nach der Eheschließung),
- Annahme eines Begleitnamens (Voranstellung oder Hinzufügung) und die
- Wiederannahme des Geburtsnamens.
Die entsprechende Erklärung muss höchstpersönlich gegenüber dem Standesamt abgegeben werden.
Ferner gilt, dass die erklärende Person geschäftsfähig sein muss; für beschränkt Geschäftsfähige gelten die Regelungen nach § 106 ff. BGB, für Betreute die §§ 119 ff. BGB.
Erklärungen, die nach der Eheschließung abgegeben werden, bedürfen stets der öffentlichen Beglaubigung oder Beurkundung.
Bei Namenserklärungen handelt es sich um amtsempfangsbedürftige Willenserklärungen, die erst nach Zugang beim zuständigen deutschen Standesamt wirksam werden.
Besteht für die Ehe kein deutscher Ehe- oder Heiratseintrag, ist für die Entgegennahme einer Erklärung zur Namensführung in der Ehe das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich eine/r der Erklärenden ihren/seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Besteht ein solcher Inlandsbezug, kommt diese Zuständigkeit zum Tragen, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde und noch nicht in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet wurde. Besteht ein solcher Inlandsbezug in Form eines Wohnsitzes oder gewöhnlichem Aufenthalts im Inland nicht, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Über die Erklärung zur Namensführung stellt das Standesamt eine Bescheinigung aus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
- Eheurkunde, oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
- mit Übersetzung, Apostille und ggf. inhaltlicher Überprüfung. (Wird im Detail durch das zuständige Standesamt festgelegt)
Welche Gebühren fallen an?
- 24,00 € für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung bei Ehe
- 12,00 € für die Ausstellung einer Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
- § 41 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 5 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1617c Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Art 10 Absatz 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- § 46 Personenstandsverordnung (PStV)
- lfd. Nr. 16.5.5.1 der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
- lfd. Nr. 16.5.6 der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
An wen muss ich mich wenden?
- Das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Erklärenden seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, oder
- das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin