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- Ehrungen und Ernennungen bei der Verbandsgemeindewehr (2. Teil)
- Ehrenzeichen für Josef Kipping
- Ehrungen und Ernennungen FFW Teil 1
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- Neue Homepage VG
- Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain stattet Grundschulen mit CO2-Ampeln aus
- Fahraufträge für den Bürgerbus werden künftig flexibler aufgenommen
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- Mittagessen für Martin-Luther-Grundschule Betzdorf gleich doppelt zertifiziert
- Joachim Brenner als hauptamtlicher Beigeordneter vereidigt
- Bund fördert Beitrag der VG zum Klimaschutz
- Bürgerbüro informiert
- Neues Spielgerät für die Martin-Luther-Grundschule in Betzdorf
- LED-Flutlichtanlage am Hybridrasenplatz in Elkenroth
- Bis zum Sommer 2023 saniert die Stadt Betzdorf die Flutlichtbeleuchtung im Stadion „Auf dem Bühl“-1
- Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag
- Alt VG-Betzdorf wird zur „Gigabit-Hochburg“ – Ausbau Glasfasernetz startet in 2024-1
- Versetzung in den Ruhestand von Herrn Bürgermeister Bernd Brato
- Kommunaler Vollzugsdienst in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain neu aufgestellt
- Grube Bindweide – Verschiebung der Saisoneröffnung 2024
- Der Barbaraturm ist endlich komplett
- Saisoneröffnung Grube Bindweide
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- Baustelle an Scheuerfelder GS
- Baustelle an Gebhardshainer GS
- Baustelle an der Brucher GS
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- Führungskräfte FW bilden sich fort
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- Fazit Schmuck- und Mineralienbörse 2024
- Spuk in der Grube
- Führungskräfte der VG-Feuerwehr besuchen DLRG-Ortsgruppe Betzdorf-Kirchen
- Landrat ehrt verdiente Feuerwehrkameraden
- Fotoführung Grube Bindweide
- Der neues Hannes ist da
- Gedenken Reichsprogromnacht
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- Soziales Projekt der Jugenfeuerwehr Steinebach
- Gedenken Volkstrauertag
- Feuerwehr stellt sich neu auf
- Vorsitzender des Kreisseniorenbeirats
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- Neue Niederlassung der Control System Engineering in Wallmenroth
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- Nikolaus in Betzdorf
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- Betzdorfer Weihnachtsmärktchen
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Geburtsnamen wiederannehmen
Leistungsbeschreibung
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
-
Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass oder Personalausweis,
-
bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil,
-
bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist Ihr Standesamt.