Rathaus Betzdorf

Leichte Sprache: Datenschutz

Datenschutz in leichter Sprache

Seit dem Mai 2018 gibt es die Datenschutz-Grundverordnung.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein Gesetz.

Die Abkürzung für Datenschutz-Grundverordnung ist: DSGVO.

Die DSGVO schützt Daten von Personen.

Zum Beispiel:

  • der Name
  • das Geburtsdatum
  • die Adresse

In der DSGVO steht zum Beispiel, was man mit den Daten von Personen machen darf:

  • welche Daten man auf einem Computer speichern darf
  • welche Daten man aufheben darf. (Zum Beispiel in einem Ordner.)
  • wie viele Daten man speichern darf
  • wie lange man die Daten speichern darf
  • welche Daten man löschen muss


Die DSGVO sagt auch:

Wir müssen Sie informieren:

  • wenn wir Ihre Daten benutzen.
  • welche Rechte Sie für Ihre Daten haben.

Wenn jemand Ihre Daten speichert oder benutzt, dann haben Sie oft ein Mitbestimmungs-Recht.

Sie dürfen dann sagen, was mit Ihren Daten passieren soll.

Zum Beispiel: Löschen von den Daten.


Datenschutz-Erklärung in Leichter Sprache

Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain hält sich an die Regeln von der DSGVO.

Aber es gibt noch mehr Regeln und Gesetze zum Datenschutz.

Die  Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain hält sich auch noch an diese Gesetze:

  • Landes-Datenschutz-Gesetz. Die Abkürzung dafür ist LDSG.
  • besondere Regeln zum Datenschutz, zum Beispiel das Sozial-Recht (SGB).

Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gemeinde informiert in dieser Datenschutz-Erklärung darüber:

  • ob Daten gespeichert werden
  • welche Daten gespeichert werden
  • wieso die Daten gespeichert werden
  • was mit Daten sonst noch passiert
  • welche Rechte Sie für Ihre Daten haben

Ansprechperson für den Datenschutz

Diese Stelle ist für die Verarbeitung und Speicherung von den Daten verantwortlich:

Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain

Telefon: 02741 / 291 0

E-Mail: postfach@vg-bg.de


Außerdem hat die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain einen Mitarbeiter für Datenschutz.

Diesen Mitarbeiter nennt man Datenschutz-Beauftragter.

Datenschutz-Beauftragter:

Herr Sascha Hensel

Telefon: 02741 / 291 124

E-Mail: sascha.hensel@vg-bg.de


Grund für die Speicherung von Daten

Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain erfüllt verschiedene Aufgaben für Sie.

Für diese Aufgaben verarbeitet und speichert die Verwaltung Ihre Daten.


Diese Daten werden gespeichert

Die Verwaltung verarbeitet und speichert diese Daten:

  • Informationen, mit denen man Sie erkennt.
  • Informationen über Ihre Kontakt-Daten

Beispiele für solche Daten:

  • Vorname
  • Nachname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • ob Sie verheiratet sind
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Die Verwaltung verarbeitet und speichert auch noch diese Art von Daten:

  • Informationen über Wohnsitz
  • Informationen über Familienstand

Diese Daten schützt die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain besonders gut.


So bekommt die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain die Daten

Die meisten Daten geben Sie dem Amt selbst.

Zum Beispiel, wenn Sie

  • einen Antrag ausfüllen
  • einen Brief schreiben
  • einen Zettel ausfüllen


Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain fragt vielleicht auch woanders nach Ihren Daten.

Zum Beispiel bei einem anderen Amt.

Zum Beispiel beim Sozial-Amt oder bei der Kreis-Verwaltung.

Das macht die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain aber nur, wenn

  • Sie das erlauben
  • das Gesetz das erlaubt
  • die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain die Daten für ihre Aufgabe braucht

Diese Leute dürfen Ihre Daten sehen und benutzen

Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain gibt Ihre Daten nur dann weiter, wenn

  • das Gesetz das erlaubt
  • Sie das erlauben

So lange werden Ihre Daten gespeichert oder verarbeitet

Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain speichert und verarbeitet Ihre Daten nur so lange, wie

  • die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain die Daten für seine Aufgaben braucht
  • das Gesetz das erlaubt

Diese Rechte haben Sie für Ihre Daten

  • Recht auf Auskunft
    Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain muss Ihnen sagen, welche Daten von Ihnen gespeichert sind.

  • Recht auf Berichtigung und Vollständigkeit
    Vielleicht ändern sich Ihre Daten.
    Zum Beispiel Ihre Adresse.
    Oder die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain hat falsche Daten gespeichert.
    Dann muss die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain die Daten ändern.
    Das nennt man Berichtigung.

    Vielleicht fehlen auch Daten.
    Diese Daten können Sie der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain sagen.
    Dann muss die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain die Daten zusätzlich speichern.
    Damit die Daten vollständig da sind.

  • Recht auf Löschung
    Sie können sagen:
    Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain soll meine Daten löschen.
    Dann muss die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain das tun.

    Vielleicht gibt es aber eine Ausnahme.
    Im Gesetz steht: Für manche Dinge muss man Daten länger speichern.
    Für diese Dinge darf die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain Ihre Daten noch nicht löschen.
    Das geht erst, wenn das Gesetz das Löschen erlaubt.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Sie können sagen:
    Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain darf meine Daten nur noch speichern.
    Das heißt: Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain hat die Daten noch.
    Aber: Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain darf die Daten nicht mehr benutzen.

    Vielleicht gibt es aber eine Ausnahme.
    Im Gesetz steht: Für besondere Dinge darf  die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain Ihre Daten trotzdem noch benutzen.

  • Recht auf Widerspruch
    Sie können sagen:
    Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain darf meine Daten nicht mehr benutzen.
    Dann ist das für die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain verboten.

    Vielleicht gibt es aber eine Ausnahme.
    Im Gesetz steht: Für besondere Dinge darf die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain Ihre Daten trotzdem noch benutzen.

  • Widerruf der Einwilligung
    Vielleicht haben Sie irgendwann gesagt:
    Ja, die  Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain darf meine Datenspeichern und verarbeiten.
    Später haben Sie Ihre Meinung geändert.
    Sie können sagen:
    Ich habe meine Meinung geändert.
    Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain darf meine Daten nicht mehr benutzen.
    Dann ist das für die Zukunft für die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain verboten.

Ansprechperson für Beschwerden über den Datenschutz

Wenn Sie denken:

Bei meinen Daten hält sich die  Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain nicht an das Gesetz.

Dann dürfen Sie sich beschweren.

Die Ansprechperson für eine Beschwerde über den Datenschutz ist:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Professor Doktor Dieter Kugelmann

Hintere Bleiche 34

55116 Mainz

Telefon: 0 61 31 / 20 82 44 9

Fax: 0 61 31 / 20 82 49 7

Internet-Seite: www.datenschutz.rlp.de

E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de