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Neue Fälligkeiten


Information zu den Fälligkeiten der Zahlungen für die

Grundsteuern, Gewerbesteuer und Hundesteuer

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Gewerbetreibende,

  • für die Berechnung der Grundsteuer des Jahres 2025 sind zwei Änderungen eingetreten:
    1. die Finanzämter haben aufgrund der Meldungen der Grundstückeigentümer neue Einheitswerte bzw. Steuermessbeträge für die Grundsteuern festgelegt. Das war notwendig, weil die bis dahin geltende Werte z. T. noch aus den sechziger Jahren stammten und für verfassungswidrig erklärt wurden. Diese Bescheide sind Ihnen bereits zugegangen.
    2. Das Land Rheinland-Pfalz hat den Gemeinden erstmals die Möglichkeit gegeben, die Hebesätze für die Grundsteuer B nach den Nutzungsarten
      • unbebaute Grundstücke
      • bebaute Wohngrundstücke und
      • bebaute Nichtwohngrundstücke

festzusetzen. Vorher war für diese Nutzungen nur ein einheitlicher Hebesatz möglich. Dieses Gesetz wurde jedoch erst am 28.02.2025 veröffentlicht.

  • Aus diesem Grund konnten die Gemeinden noch keine Hebesätze für das Jahr 2025 beschließen. Das wird im Verlauf des Monats April nachgeholt.        

  • Voraussichtlich Mitte Mai werden dann die Bescheide für die
    • Grundsteuern
    • Gewerbesteuer und die
    • Hundesteuer

für das Jahr 2025 von der Verbandsgemeindeverwaltung an Sie versendet.        

  • Die Fälligkeiten dieser Steuern sind grundsätzlich jeweils zu einem Viertel des Jahresbetrages auf den 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. festgelegt.           

  • Da Ihnen wegen der vorgenannten Änderung bei der Grundsteuer die ersten beiden Fälligkeiten zum 15.02. bzw. 15.05. nicht rechtzeitig bekannt geben wurden, sind diese Zahlungen einen Monat nach Zustellung der Bescheide, also voraussichtlich etwa Mitte Juni 2025, fällig.        

  • Die weiteren Zahlungsfristen zum 15.08. und 15.11. bleiben wie gewohnt bestehen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.