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- Ehrungen und Ernennungen FFW Teil 1
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- Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain stattet Grundschulen mit CO2-Ampeln aus
- Fahraufträge für den Bürgerbus werden künftig flexibler aufgenommen
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- Joachim Brenner als hauptamtlicher Beigeordneter vereidigt
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- Neues Spielgerät für die Martin-Luther-Grundschule in Betzdorf
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- Bis zum Sommer 2023 saniert die Stadt Betzdorf die Flutlichtbeleuchtung im Stadion „Auf dem Bühl“-1
- Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag
- Alt VG-Betzdorf wird zur „Gigabit-Hochburg“ – Ausbau Glasfasernetz startet in 2024-1
- Versetzung in den Ruhestand von Herrn Bürgermeister Bernd Brato
- Kommunaler Vollzugsdienst in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain neu aufgestellt
- Grube Bindweide – Verschiebung der Saisoneröffnung 2024
- Der Barbaraturm ist endlich komplett
- Saisoneröffnung Grube Bindweide
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Neue Fälligkeiten
Information zu den Fälligkeiten der Zahlungen für die
Grundsteuern, Gewerbesteuer und Hundesteuer
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Gewerbetreibende,
- für die Berechnung der Grundsteuer des Jahres 2025 sind zwei Änderungen eingetreten:
- die Finanzämter haben aufgrund der Meldungen der Grundstückeigentümer neue Einheitswerte bzw. Steuermessbeträge für die Grundsteuern festgelegt. Das war notwendig, weil die bis dahin geltende Werte z. T. noch aus den sechziger Jahren stammten und für verfassungswidrig erklärt wurden. Diese Bescheide sind Ihnen bereits zugegangen.
- Das Land Rheinland-Pfalz hat den
Gemeinden erstmals die Möglichkeit gegeben, die Hebesätze für die Grundsteuer B
nach den Nutzungsarten
- unbebaute Grundstücke
- bebaute Wohngrundstücke und
- bebaute Nichtwohngrundstücke
festzusetzen. Vorher war für diese Nutzungen nur ein einheitlicher Hebesatz möglich. Dieses Gesetz wurde jedoch erst am 28.02.2025 veröffentlicht.
- Aus diesem Grund konnten die Gemeinden noch keine Hebesätze für das Jahr 2025 beschließen. Das wird im Verlauf des Monats April nachgeholt.
- Voraussichtlich Mitte Mai werden dann die Bescheide für die
- Grundsteuern
- Gewerbesteuer und die
- Hundesteuer
für das Jahr 2025 von der Verbandsgemeindeverwaltung an Sie versendet.
- Die Fälligkeiten dieser Steuern sind grundsätzlich jeweils zu einem Viertel des Jahresbetrages auf den 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. festgelegt.
- Da Ihnen wegen der vorgenannten Änderung bei der Grundsteuer die ersten beiden Fälligkeiten zum 15.02. bzw. 15.05. nicht rechtzeitig bekannt geben wurden, sind diese Zahlungen einen Monat nach Zustellung der Bescheide, also voraussichtlich etwa Mitte Juni 2025, fällig.
- Die weiteren Zahlungsfristen zum 15.08. und 15.11. bleiben wie gewohnt bestehen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.