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Fahraufträge für den Bürgerbus werden künftig flexibler aufgenommen
Fahraufträge für den Bürgerbus werden künftig flexibler aufgenommen
Der Bürgerfahrdienst der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain passt seine Regelungen für den Telefon- und Disponentendienst an. War zu Beginn des Bürgerfahrdienstes im Jahr 2018 bis 2019 noch eine kontinuierliche Durchführung der Telefondienstzeiten wöchentlich jeweils montags und mittwochs möglich, so führten doch im Laufe der Zeit einige Ausfälle von ehrenamtlichen Kräften und die jetzt vorherrschende Corona-Pandemie zu personellen Engpässen, die aufgefangen werden müssen.
Das Team der Telefonisten und Disponenten hat daher gemeinsam neue Dienstzeiten erarbeitet. Erfolgte bisher die Aufnahme von Fahrwünschen jeweils an einem Montag, so werden künftig die Telefondienste immer mittwochs in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der gewohnten Telefonnummer 02741/291-291 erfolgen, erstmals am 09.03.2022. Der letzte Disponentendienst an einem Montag findet am 28.02.2022 statt.
Im Zuge der v. g. Umstellungen möchte der Telefondienst aber auch flexibler hinsichtlich der Möglichkeiten zur Fahrtbuchung werden. War bisher im Rahmen der Montagsdienste nur die Erfassung von Fahrwünschen für die jeweils laufende Woche möglich, so werden dann künftig mittwochs die Fahrwünsche für die Fahrtage am darauf folgenden Donnerstag und Freitag aufgenommen, ebenso können dann auch direkt Fahrwünsche für die darauf folgenden zwei Kalenderwochen bereits berücksichtigt werden. Dies kommt insbesondere den Fahrgästen bei der Planung von Arztbesuchen und dergleichen zugute.
Das Team der Telefonisten und Disponenten würde sich über personelle Verstärkung im Dienst für die gute Sache sehr freuen. Die ehrenamtlichen Einssatzzeiten können nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Helfer bzw. der Helferin dabei flexibel gestaltet werden. Die Einarbeitung in das Aufgabengebiet ist recht einfach, PC-Kenntnisse sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich. Es arbeiten immer zwei Teammitglieder während des Dienstes zusammen und ergänzen sich so.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht die Leiterin des Telefon- und Disponentendienstes, Julia Bechtel unter der Mobilrufnummer 0163/3461722 oder per E-Mail: juliava-nessa.bechtel@gmail.com gerne zur Verfügung.
Allgemeine Fragen zum Bürgerfahrdienst beantwortet auch der Kümmerer der Projektgruppe, Klemens Löb unter der Rufnummer 02747/913157 oder Mobil 0160/95257080, E-Mail: klemens.loeb@t-online.de .
Der Bürgerbus selbst fährt während der Corona-Pandemie unter der 3-G-Regelung. Zugang haben damit Bürger bzw. Bürgerinnen, die einen Nachweis über die erfolgte Grundimmunisierung, einen Genesenenausweis oder einen Corona-Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, beim Fahrer bzw. der Fahrerin vorlegen können. Der Telefon- und Disponentendienst weist bereits bei der Aufnahme des Fahrwunschs auf das v. g. Erfordernis hin. Bei der Beförderung mit dem Bürgerbus gilt das Hygienekonzept, welches für den Fahrdienst aufgestellt wurde. Danach besteht für den Fahrgast neben der Händedesinfektion grundsätzlich die Maskenpflicht im Fahrzeug, ebenso darf im Fahrzeug nur auf den hinteren Sitzplätzen Platz genommen werden. Nach jeder Beförderung werden die in Anspruch genommenen Sitzplätze im Fahrzeug gereinigt bzw. desinfiziert. Zur Reduzierung des Infektionsrisikos erfolgen derzeit überwiegend Einzelfahrten von Personen. Ergibt sich die Notwendigkeit einer Begleitperson oder stehen die Personen in anderer Weise in einem ständigen Kontakt zueinander, kann dies bei der Fahrten berücksichtigt werden.